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Wednesday, 20. December 2023

Raketen und Böller: Vorsicht bei unseriösen Billigangeboten

Düsseldorf (ots) - Am privaten Silvester-Feuerwerk scheiden sich seit Jahren die Geister: Für die einen gehört es einfach dazu, das neue Jahr mit viel Lärm und bunten Lichteffekten zu begrüßen. Anderen wird die Knallerei zu viel – sie wünschen sich ein Böllerverbot und verweisen auf Ressourcenverschwendung, Lärm, Umweltbelastung, Tierwohl und Verletzungsgefahr. Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte in jedem Fall auf die Sicherheit achten und für den Fall eines Unfalls gewappnet sein, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Wissenswertes rund ums Feuerwerk zusammengestellt.

Nur geprüftes Feuerwerk kaufen
Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen. In Online-Shops findet sich mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen, die in Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter lassen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen. Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau überprüfen. Ein Blick ins Impressum verrät, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2, wie Raketen, Batterien oder Knallkörper, zudem nur befristet kurz vor Silvester oder mit entsprechender behördlicher Genehmigung oder Gewerbeschein verkauft werden.
    
Für die Umwelt:
Weniger ist mehr Wer den Silvesterbrauch möglichst nachhaltig gestalten will, kann sich nach dem Motto „Gemeinsam genießen“ mit anderen zusammentun, sodass insgesamt weniger Pyrotechnik verfeuert wird. Um einen Wunsch fürs neue Jahr in den Nachthimmel zu schicken, reicht womöglich auch eine einzelne Rakete. Manche Hersteller bieten zudem Produkte ohne Plastikteile an und verzichten auf PVC-Verpackungen. Aus Rücksicht auf Tiere und lärmempfindliche Mitmenschen sind anstatt lauten Böllern und Heulern sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zugesetzten Chemikalien.
    
Verbote beachten
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige NRW-Großstädte – darunter Düsseldorf und Köln – Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Besondere Regelungen können in historischen Altstädten gelten, in Norddeutschland darf Pyrotechnik etwa nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern eingesetzt werden.
    
Bei Unfällen die Versicherung einschalten
Kommt es zu Unfällen durch den Einsatz von Böllern und Raketen, können verschiedene Versicherungen für etwaige Schäden aufkommen. Wer andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung vorweisen können. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, zahlt beispielsweise die private Unfallversicherung. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Welche Versicherung konkret einspringt, ist also abhängig vom entstandenen Schaden und der persönlichen Absicherung.


- Quelle: OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

- Bild: © VZ NRW/adpic


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